Nun ist es entschieden. Die Französin Milka Budimir darf auf www.milka.fr nicht mehr für ihre Schneiderei werben. Der Lebensmittelriese Kraft Foods hat den Namensstreit vor Gericht gewonnen, so die Süddeutsche Zeitung.
„Hier hat bedauerlicherweise das Markenrecht über das Persönlichkeitsrecht gesiegt“, sagte Gérard Haas, der Anwalt der „tapferen Schneiderin“, die sich jahrelang gegen die Vorwürfe des Nahrungsmittelkonzerns zur Wehr gesetzt hatte.
Siehe dazu auch meinen Bericht vom 1.2.2005: Streit: Milka gegen Milka.
Ich halte die Gerichtsentscheidung fuer falsch.
Nach meinem Eindruck gelten die Regeln in der Europaeischen Gemeinschaft fuer fast alle.
Aber nur fuer fast alle.
Ausnahmen sind Firmen, die sich gute und teure Anwaelte leisten koennen.
Ausnahmen sind Firmen, die als wichtige Investoren sehr wichtig sind.
Ausnahmen sind grosse Firmen, von denen Politiker, Parteien, Regionen und Regierungen abhaengig sind.