Ein Zahnschaden ist laut Versicherungsgericht kein Unfall.
Wer beim Essen von Hirschpfeffer im Restaurant auf eine Schrotkugel beisst, erleidet versicherungsrechtlich keinen Unfall. Laut Eidgenössische Versicherungsgericht muss beim Genuss von Wildgerichten mit Resten des Projektils gerechnet werden.
Quelle: NZZ
Dafür dürfte es aber ein Unfall sein, wenn man im Wald Schrotkugeln mit den Zähnen auffängt…
Habe die Meldung jetzt auf zwei Portalen gelesen die sich mit F&B befassen.
Ist jemand mal auf die Idee gekommen zu fragen, wer eigentlich Hirsche mit Schrot schießt ???
Laufen Jäger jetzt mit pumpguns durch die Wälder?
Wundert mich eigentlich, so eine Meldung in der NZZ zu finden.
@M.Bödeker:
Da hast du recht, da wird wohl irgendein Jäger auf Fasan-Jagd gewesen sein und wild rumgeschossen haben. Oder er hatte nur noch Schrotkugeln und wollte unbedingt die Trophäe haben.