Hört! Hört! Das OLG Celle hat folgendes Urteil gefällt:
Wer seine Fahrzeugschlüssel auf dem Tresen einer Gaststätte liegen lässt, verliert bei einem anschließenden Diebstahl des Autos nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz.
Dies berichtet auto, motor & sport
Nichts zwangsläufig kann aber dennoch passieren, also besser nichts liegen lassen 🙂