Wenn der Gast im Restaurant kleckert

16. September 2005

Das ist sicherlich jedem von uns schon mal passiert. Man sitzt im Restaurant, genießt sein Essen und – nur eine kleine Unachtsamkeit – und schon ist gekleckert. Insbesondere Familien mit Kindern haben hier ihre Erfahrungen sammeln können. Meist sind die Folgen harmlos, ein Wisch mit dem Putzlappen genügt, um den Schaden zu begrenzen.

Das Versicherungsnetz berichtet von einem Kleckerfall, der beileibe kein Kleckerkram ist. Der Wirt bombadierte einen Gast mit einem Schadensersatzanspruch von insgesamt 5.000 Euro.

Was war passiert? Der Gast verschüttete – natürlich unbeabsichtigt – sein Rotweinglas. Die Folge: Sitzpolster und Wand wurden mit Rotwein bekleckert. Das Problem: der teure Sitzbezug war nicht abwaschbar und auch nicht in der gewünschten Cremefarbe erhältlich. So erneuerte der Wirt sämtliche Sitzbezüge durch neue. Zahlen sollte aber der Gast. Einen Teil der Kosten trug die Haftpflicht des Gastes, den Rest wollte sich der Wirt über Gericht erstreiten.

Die Klage des Wirtes wurde abgewiesen. Interessante Begründung: Durch das Angebot von Speisen und Getränken nimmt der Wirt das Kleckern von Gästen in Kauf und trägt die Gefahr.

Wolle ein Gastwirt bei einer fahrlässigen Verschmutzung seines Mobiliars vom Gast Schadensersatz verlangen, noch dazu in Höhe von letztendlich über 3.000,00 EUR, müsse er den jeweiligen Gast vor dem Besuch deutlich darauf hinweisen, welche finanziellen Risiken der Besuch der Gaststätte mit sich bringe.

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Der Beitrag Wenn der Gast im Restaurant kleckert vom 16. September 2005 13:43 Uhr in Kategorie/n Restaurants, mit Bedacht genießen wurde bisher 1.504-mal gelesen.

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