Tischreservierungen, Nichterscheinen & Folgen

21. Januar 2007

Was geschieht eigentlich, wenn man beispielsweise für eine kleine Gruppe einen Tisch im Restaurant reserviert, aber dann ohne Absage nicht erscheint?

Ist ja nicht schlimm, denken sich viele, die mal ins Blaue hinein Tische reservieren. Meistens verlangen Restaurantbetreiber ja auch nur Name und Anzahl der Gäste. Ist ja nur ein Kavaliersdelikt. Bei Hotelzimmerrservierungen sind Kunden sensibilisiert, da denken sie eher an drohende Stornogebühren. Aber man versetze sich mal in die Lages des Wirtes. Dieser disponiert zeitnah Speisen und Getränke, er hält den Tisch frei, weist anderen Gästen womöglich die Tür, es ist ja reserviert. Und dann kommen die Gäste nicht. :-(

Aber aufgepasst: Nicht in Anspruch genommene Reservierungen in Restaurants (genauso wie verstrichene Termine beim Zahnarzt oder dergleichen) können nachteilige rechtliche Folgen haben…

So heißt es in einem Urteil vom Landgericht Kiel:

Schadensersatz bei nicht in Anspruch genommener Tischreservierung in Restaurant
Entscheidung:
Die Vereinbarung über eine Tischreservierung im Restaurant dient der Anbahnung noch auszuhandelnder, eventuell abzuschliessender Bewirtungsverträge; wird die Reservierung nicht in Anspruch genommen, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo in Höhe des Vertrauensschadens führen.

Landgericht Kiel, Urteil vom 22.1.1998 (= NJW 1998, 2539), Az. 8 S 160/97; Leitsatz des Verfassers. Angewandte Vorschriften: BGB §§ 242, 276.

Der genaue Wortlaut und eine Anmerkung zum Urteil kann hier nachgelesen werden.

Bei der Gelegenheit habe ich gleich an bookatable, einem Online-Reservierungssystem für die Gastronomie gedacht und in deren AGBs nachgeschaut. Dort heißt es unter Punkt 3.3

3.3. “No show”
Im Fall von unangekündigtem Nichterscheinen ist das Restaurant, für den Fall, dass es andere Anfragen für diesen Tisch abgelehnt hat, berechtigt eine Rechnung für entgangenen Umsatz in Höhe von Euro 20,00 pro Person an den Gast zu stellen.

Des Weiteren ist der Wirt berechtigt (Punkt 5), den reservierten Tisch nach 15 Minuten anderweitig zu vergeben, falls eine längere Verspätung nicht zeitnah mitgeteilt wird.

So einfach sollte man es sich also nicht machen. Bleibt fair und storniert Tischreservierungen rechtzeitig! :!: In London haben Restaurants bereits genug von Blindreservierungen, sie stellen nichterschienenen Gästen Gebühren in Rechnung, die bei 30 Pfund je Gast liegen können. Dies berichtet Niko in seinem Artikel “Londoner Restaurants erheben Gebühren für Nichterscheinen“.

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Der Beitrag Tischreservierungen, Nichterscheinen & Folgen vom 21. Januar 2007 15:22 Uhr in Kategorie/n Restaurants, Unterwegs wurde bisher 4.029-mal gelesen.

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ein Kommentar im Blog zu “ Tischreservierungen, Nichterscheinen & Folgen ”

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  1. # 1 Speisekarten-Blog [@] schreibt am 22. Januar 2007 um 11:23 Uhr:

    Keine Reservierungen, bitte….

    Was „Nicht-Gästen“ droht, also Leuten, die gemachte Tischreservierungen nicht einhalten, schildert Theo in seinem Eintrag „Tischreservierungen, Nichterscheinen & Folgen“. Gerhard nimmt den Ball sauber auf und schildert gleich mal einige Möglichkeiten, …

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