Sauteuer :-( Bier mit Wurst!
Wieder mal ein Abmahnbeispiel aus Absurdistan, Ludger hatte Bier mit bestimmten beißbaren Würsten unter einem griffig klingendem Label verkauft.
Nun musste er, bei 3 kg verkauftem Gut, 459,93 € je kg zahlen - an einen Markeninhaber, der in anwaltliche Mühen wesentlich mehr Energie und Biss steckt als darin, sein Produktlabel erfolgreicher und bekannter zu machen. Ludger muss zahlen, der Abmahnende ist - leider - im Recht. Aber eine gewisse Aberverdienmentalität ist wieder einmal zu spüren. Gschmäkle bleibt! ![]()
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