Oktoberfest (7): Die Wiesn-Gebote

20. September 2004

Insbesondere zur Sicherheit der Wiesn-Besucher zur Wahrung einer gewissen Ordnung hat die Stadt München 10 Gebote aufgestellt und diese per Handzettel verteilt.

Besonders aufgefallen sind mir die Maßnahmen bezüglich der Kinder. Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nach 20 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Wiesn-Gelände aufhalten. Kinder unter 6 Jahren dürfte niemand nach 20 Uhr in den Festzelten antreffen. Sie haben keinen Zutritt um die Uhrzeit. Auch für das Mitführen von Kinderwagen gelten genaue zeitliche Regelungen.

Die weiteren Regelungen stellen m. E. keine besonderen Härten dar, man soll sich ja schließlich benehmen, auch auf dem Oktoberfest. So kostet das Wild-Biesln – wenn man denn erwischt wird – 40 Euro Strafe.

Alle 10 Wiesn-Gebote auf einen Blick…

Die zehn Wiesn-Gebote

  1. Jeder Volksfestabend geht einmal zu Ende, deswegen ist zwischen 1.30 Uhr und 6 Uhr morgens der Aufenthalt auf dem Gelände nicht erlaubt.
  2. Waffen jeglicher Art sind auf der Wiesn verboten.
  3. Inlineskates, Skateboards und Roller sind tabu. Für Fahrräder gibt es Abstellplätze bei den Haupteingängen.
  4. Wild-Biesln wird teuer. Wer dabei von der Polizei erwischt wird, muss 40 Euro berappen.
  5. Für Tiere gilt: „Wir müssen leider draußen bleiben“ – nur Blindenhunde dürfen mit zum größten Volksfest der Welt.
  6. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nach 20 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Fest aufhalten. Im Bierzelt dürfen Kinder unter sechs Jahren – auch in Begleitung der Eltern – nur bis 20 Uhr bleiben.
  7. Kinderwagen sind von Sonntag bis Freitag auf dem Festgelände bis 18 Uhr erlaubt. Am Samstag sind sie generell verboten.
  8. Bemalen, Beschriften oder Bekleben der Anlage auf dem Platz ist untersagt.
  9. Alkoholische Getränke mitbringen ist nicht erlaubt.
  10. Betteln und Hausieren, wilder Verkauf von Waren, private künstlerische Darbietungen und die Verteilung von Werbematerialien aller Art sind nicht erwünscht.

(Quelle: Passauer Neue Presse)

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Der Beitrag Oktoberfest (7): Die Wiesn-Gebote vom 20. September 2004 12:25 Uhr in Kategorie/n Events & Feste, Unterwegs wurde bisher 942-mal gelesen.

ein Kommentar im Blog zu “ Oktoberfest (7): Die Wiesn-Gebote ”

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  1. # 1 Notizen fuer Geniesser [@] schreibt am 20. September 2004 um 12:31 Uhr:

    Oktoberfest (8): Beste Besuchszeiten für Familien
    Die besten, ruhigsten und familienfreundlichsten Besuchszeiten sind wochentags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Es gibt Familientage mit ermäßigten Preisen.

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