Das Gaststättengesetz beinhaltet den Paragrafen GastG § 6 – Ausschank alkoholfreier Getränke, der volkstümlich auch „Apfelsaftgesetz“ genannt wird. Er besagt, dass das günstigste alkoholfreie Getränk – auf 1 Liter bezogen – günstiger sein muss als das günstigste alkohlische Getränk. Ziel ist die Alkohol-Prävention, insbesondere im Jugendschutz.
Die umfangreiche Testaktion „Saftchecker – der Kneipentest“ hat für das Saarland aber ergeben, dass über 61 % von 106 untersuchten Gastronomiebetriebe diesen Paragrafen verletzen. Dies weiß die Saarbrücker Zeitung zu berichten. Oft werden zwar alkoholfreie Getränke günstiger angeboten (Beispiel: Wasser 2,50 Euro / 0,2 l, Bier 4 Euro 0,4 l), aber bezogen auf 1 l ist das Wasser 2,50 Euro teurer als das Bier.
Schauen die Gastronomen nicht so genau hin, kennen sie den Paragrafen 6 des GastG nicht genau? Ich denke, dass die Beliebtheit eines Getränkes den Preis bestimmt. Beliebt ist nun mal Bier. Wasser und Milch haben da halt keine großen Chancen.
Guten Tag.
In Bremen wurde der §6 GastG 1999/2000 durch das Institut für Suchtprävention und Angewandte Pädagogische Psychologie (ISAPP) bei 200 Gaststätten überprüft. Ergebnis war, dass sich 67% an den §6GstG hielten. Die Erhebung wird in diesem Jahr wiederholt. Ebenso sind die Gaststätten verpflichtet (§7 (2) PAngV) vor dem Eingang einen Aushang mit den gängigsten Getränken und Speisen anzubringen. Dies wird ebenfalls überprüft.
Ihre Veröffentlichung finde ich gut, jedoch haben Sie in Ihrem Beispiel einen rechenfehler.(Beispiel: Wasser 2 Euro / 0,2 l, (ergibt 10 Euro pro Liter) Bier 4 Euro 0,4 l (ergibt ebenfalls 10 Euro pro Liter), aber bezogen auf 1 l ist das Wasser 2,50 Euro teurer als das Bier.
Mit freundlichen Grüssen
Ringen
ISAPP / Bremer Aktionsbündnis Alkohol
Den Rechenfehler habe ich in obigem Beitrag korrigiert. Vielen Dank für Ihren Kommentar, Herr Ringen.
Prosit Neujahr Theo!
Über Googel/apfselsaftgesetz kam ich ganz vorn auf Ihre kulinarische Seite. Sind Ihnen, als Gastofachmann Umgehungsversuche hierzu bekannt, und, wenn ja, was wurde von wem dagegen untennommen?
Beispiel: 0,5 l-Flasche Urpils kosten €2,20, 0,7 l-Flasche GBM-Wasser (o.ä.) „Wasser“ also, kosten 4,80 (!), also das 1 1/2-fache zum Bier. Als Umgehung bietet man MALZBIER an, das aber nur werdende und stillende Mütter trinken. Und die auch nicht. Gruß und – bei soviel „Gastro“ – öfter raus an die frische Luft 😉 – Hittebu